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Kinderbetreuungsquote

Gemäß den Barcelona-Zielen der Europäischen Union aus 2002 sollten die Mitgliedstaaten „bestrebt sein, nach Maßgabe der Nachfrage nach Kinderbetreuungseinrichtungen und im Einklang mit den einzelstaatlichen Vorgaben für das Versorgungsangebot bis 2010 für mindestens 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für mindestens 33% der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.“ In Österreich hatten 2010 bereits 90,7% der Drei- bis Fünfjährigen einen Platz in einer Betreuungseinrichtung. (Hinzu kamen noch vermutlich 0,3% vorzeitig Eingeschulte, zumeist 5-Jährige.) Bis 2018 und 2019 stieg diese Quote weiter auf 93,4% und lag 2020 etwas darunter bei 92,6%.

Bei den jüngeren Kindern war das Barcelona-Ziel 2010 mit einer Quote von 17,1% in institutioneller Kinderbetreuung erst zur Hälfte erreicht. Lediglich in Wien und im Burgenland hatten sich die Betreuungsquoten der Null- bis Zwei-Jährigen (28,1% bzw. 26,9%) dem Barcelona-Ziel bereits angenähert.
Mittlerweile hat österreichweit zumindest mehr als jedes vierte Kind in dieser Altersgruppe einen Betreuungsplatz (27,6% im Jahr 2020). Allerdings hat nur die Bundeshauptstadt die Barcelona-Ziel-Vorgabe erreicht (erstmalige Überschreitung: 2011 mit 33,2%) und lag hier im Jahr 2020 bei 43,1%.

Bezug zur Kinderrechtekonvention

Artikel 18 Abs. 2 der Kinderrechtekonvention normiert die Verantwortung der Vertragsstaaten, die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und dabei insbesondere für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern zu sorgen.

Artikel 26 normiert das Recht auf soziale Sicherheit. Danach erkennen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf Leistungen der sozialen Sicherheit einschließlich der Sozialversicherung an und treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die volle Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht sicherzustellen.
Die Leistungen sollen gegebenenfalls unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der sonstigen Umstände des Kindes und der Unterhaltspflichtigen sowie anderer für die Beantragung von Leistungen durch das Kind oder im Namen des Kindes maßgeblicher Gesichtspunkte gewährt werden.

Entwicklung

Die Entwicklung der Betreuungsquoten (Anteile der in Kindertagesheimen betreuten Kinder, bezogen auf die gleichaltrige Wohnbevölkerung, Stichtag jeweils 1.9. des entsprechenden Jahres) erfuhr in den letzten zwei Jahrzehnten in allen Alterskategorien beträchtliche Anstiege.

Relativ betrachtet stieg die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen in den letzten 20 Jahren am stärksten. So erhöhte sie sich in dieser Altersgruppe von 6,3% im Jahr 1998 auf mittlerweile 27,6% im Jahr 2020 (Höchstwerte: Wien 43,1% und Burgenland 34,5%; niedrigste Werte: Steiermark und Oberösterreich mit je 17,8%) und hat sich demnach mehr als vervierfacht.

Der Kindergartenbesuch (überwiegend – inkl. altersgemischten Gruppen) im Alter von drei bis fünf Jahren nahm von 74,7% im Jahr 1998 auf 92,6% im Jahr 2020 zu, wobei die Betreuungsquote der Fünfjährigen einschließlich der vorzeitig eingeschulten Kinder bei 98,5% lag. Nur in der Steiermark (88,2%) und in Kärnten (89,3%) wurde das entsprechende Barcelona-Ziel von 90% für 3- bis 5-Jährige bis 2020 knapp noch nicht erfüllt. In Wien sank die Quote 2020 mit 89,0% wieder leicht unter diese Schwelle. Der gesamtösterreichische Zuwachs von 17,9 Prozentpunkten bedeutet, dass fast ein Viertel mehr Kinder dieses Alters außerfamiliär betreut werden als noch vor 22 Jahren.

Der Hortbesuch durch 6- bis 9-jährige Kinder, für den kein Barcelona-Ziel existiert, nahm in der gleichen Zeit von unter 8% auf fast 15,0% zu, expandierte also um rund sieben Prozentpunkte.

Weitere Informationen

  • Der Bund investierte zwischen 2008 und 2018 insgesamt € 442,5 Mio in den Ausbau der Kinderbildung- und -betreuung, davon € 387,5 Mio zwischen 2012 und 2018 (Berichtszeitraum). Durch die Ausbauoffensive konnten von 2008  bis 2016 65.459 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, darin enthalten waren 38.467 Plätze für unter 3-Jährige und 26.992 für Drei- bis Sechsjährige. Die Betreuungsquoten konnten von 14% auf rd. 27,9 % bei unter-3-Jährigen und von 86,6% auf 94,6% bei 3- bis 6-Jährigen angehoben werden.
  • Weiters wurden die Öffnungszeiten ausgeweitet: 59,6 % der unter 3-Jährigen und 43,2% der 3- bis 6-Jährigen wurden 2016/17 in VIF-konformen (mind. 45 Wochenstunden; mind. 47 Wochen pro Jahr geöffnet) Einrichtungen betreut. 2007/08 waren es knapp 55% der unter 3-Jährigen und nur rd. 21% der der 3- bis 6-Jährigen.
  • Seit dem Kindergartenjahr 2009/10 ist der halbtägige Kindergartenbesuch für Fünfjährige beitragsfrei und seit dem Kindergartenjahr 2010/11 verpflichtend, zu welchem Zweck der Bund den Ländern pro Kindergartenjahr je 70 Mio. € zur Verfügung stellt. Seit dem Kindergartenjahr 2016/17 werden Vierjährige durch folgende Maßnahmen verstärkt in die elementare Bildung einbezogen:
    – Verpflichtende Gespräche von geeigneten Fachpersonen mit Eltern, deren Kinder im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht nicht für den Kindergarten angemeldet sind
    – Empfehlung zum Kindergartenbesuch im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht
    – Beitragsfreier Besuch im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht bzw. Besuch zu ermäßigten oder sozialgestaffelten Tarifen
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