Die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Bundes wurde – ergänzend zur gesetzlichen Einrichtung der Kinder- und Jugendanwaltschaft in den Bundesländern, als Stabstelle bei dem für Familien- und Jugendangelegenheiten im Bundeskanzleramt, Sektion VI – Familie und Jugend, eingerichtet.
Zentrale Aufgaben des Kinder- und Jugendanwalts des Bundes sind allgemein das Engagement für eine kinderfreundlichere Gesellschaft sowie die öffentliche Vertretung des Postulats der gewaltfreien Erziehung.
Zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen unternimmt der Kinder- und Jugendanwalt des Bundes eine effektive Zusammenarbeit mit den in Frage kommenden öffentlichen und privaten Stellen, vor allem mit den Kinder- und Jugendanwältinnen und Jugendanwälten der Länder sowie mit den Einrichtungen der öffentlichen und privaten Jugendwohlfahrt.
Kinder- und Jugendliche, aber auch deren Erziehungsberechtigte, erhalten telefonisch, schriftlich oder persönlich (Rechts-)Auskünfte zu Fragen betreffend Jugendschutz, Erziehung, Verselbstständigung, Trennung und Scheidung, Obsorge, Besuchsrecht, Gewalt an Kindern und vielem mehr.
Kontakt
Bundeskanzleramt
Sektion VI – Familie und Jugend
Abteilung 6
Untere Donaustraße 13-15 • 1020 Wien
+43-01-53115-0